Hier finden Sie Informationen über aktuelle Ereignisse betreffend den Arbeitsrecht Bonn e.V.

Druckkostenzuschüsse für arbeitsrechtliche Dissertationen

Der Verein vergibt Druckkostenzuschüsse in Höhe von jeweils 500 EUR für arbeitsrechtliche Dissertationen, die im Jahr 2026 an der Universität Bonn abgeschlossen werden und mindestens mit “magna cum laude” bewertet werden. Wir freuen uns über entsprechende Anträge, denen die Arbeit und beide Gutachten beizufügen sind.

Mitgliederversammlung am 04.11.2026 um 18 Uhr

Sehr geehrte Mitglieder von Arbeitsrecht Bonn e.V.,
herzlich laden wir Sie zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sie findet statt

am Mittwoch, 4.11.2026, um 18 Uhr
in der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg
Alleestraße 11, 53721 Siegburg


Im Anschluss an die Mitgliederversammlung möchten wir Sie gerne zu einem geselligen Ausklang mit Getränken und einem kleinen Imbiss einladen.


Für eine kurze Rückmeldung unter https://forms.gle/NB3Y2Aakm1oJoH8E6 sind wir zwecks besserer Planung dankbar.

Arbeitsrechtliches Praktikerseminar im Festsaal der Universität Bonn am 23.11.2026 um 18 Uhr

Professor Dr. Meinhard Heinze hat das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar der Universität Bonn 1997 gegründet und bis zu seinem Tod geleitet. Das Seminar diente zunächst fast zwanzig Jahre lang – bis 2016 – dem Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. Es sollte gewissermaßen einen „neutralen Boden“ der arbeits- und sozialrechtlichen Diskussion bilden. Die Auswahl der Seminarthemen war aus diesem Grund von dem Anspruch getragen, das breite Spektrum des informellen Diskurses zwischen Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebern und Betriebsräten, zwischen Richtern, Rechtsanwälten und Personalleitern, zwischen Tarifvertragsparteien, Behörden und Unternehmen, zwischen Gesetzgebung, Wissenschaft und Praxis widerzuspiegeln. Zugleich hatte sich das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar zum Ziel gesetzt, Hilfestellungen bei der Lösung der vielfältigen arbeits- und sozialrechtlichen Probleme der täglichen Praxis zu geben.


Mit der Gründung des Vereins „Arbeitsrecht Bonn e.V.“ zum Wintersemester 2023/24 wurde die Tradition des Praktikerseminars in einem neuen organisatorischen Rahmen wieder aufgenommen.


Um Anmeldung unter https://forms.gle/9uhsiBrZVKggiHdX8 bis spätestens 30. Oktober 2026 wird gebeten


Eine Bescheinigung nach § 15 FAO kann ausgestellt werden.

🇪🇺 Save the Date: Arbeitsrecht Bonn e. V. fährt zum EuGH nach Luxemburg!

Am 18. und 19. Januar 2027 führt uns unsere nächste gemeinsame Veranstaltung zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nach Luxemburg.


Nach einer gemeinsamen Anreise (Bus oder Bahn, derzeit noch in Planung) wollen wir mit einem gemeinsamen Abendessen am 18. Januar 2027 in Luxemburg starten.


Für den 19. Januar 2027 ist dann am EuGH ein abwechslungsreiches Programm vorgesehen. Geplant sind:

  • eine Einführung in die zu verhandelnde Rechtssache,
  • die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung einer Rechtssache vor dem Gerichtshof,
  • ein gemeinsamer Lunch in der hauseigenen Kantine des EuGH,
  • eine allgemeine Vorstellung des Gerichtshofs der Europäischen Union,
  • sowie ein Besuch der Bibliothek des EuGH.

Wir freuen uns sehr, dass uns Frau Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, begleiten möchte und spannende Einblicke aus ihrer eigenen Perspektive auf den unser Arbeitsrecht so prägenden EuGH geben wird.


🎓 Studierende sowie Referendarinnen und Referendare fahren kostenlos mit.


Für alle anderen Teilnehmenden (Mitglieder des Vereins und solche, die es jetzt noch ganz schnell werden) ist derzeit mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 250 € (für Unterkunft und Hin- und Rückreise sowie Kantinenessen im EuGH) zu rechnen. Die finalen Reise- und Aufenthaltsdetails teilen wir zeitnah mit.


Für unsere weitere Planung bitten wir aber bereits jetzt um eine Rückmeldung (bis zum 21. Oktober 2026), wer teilnehmen möchte. Die Anmeldung kann per E-Mail (sekretariat.greiner@jura.uni-bonn.de) oder direkt über diesen Link erfolgen. Die Anmeldung wird nach Bekanntgabe aller Reisedetails dann nochmals bei jedem, der sein Interesse zuvor in der Frist mitgeteilt hat, verbindlich abgefragt. Für uns ist aber schon jetzt wichtig zu wissen, mit welcher Teilnehmerzahl wir voraussichtlich rechnen können. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl (35 Personen) nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten möglich.


Wir freuen uns auf eine spannende gemeinsame Fahrt nach Luxemburg, interessante Einblicke in die europäische Rechtsprechung und viele gute Gespräche!